Gültigkeit und Abfrage

Gültigkeit der Autobahnvignette 2026 – wie lange kann die E-Vignette genutzt werden?

Die Autobahnvignette ist eine elektronische Berechtigung zur Straßennutzung, die mit dem beim Kauf angegebenen Kennzeichen und Länderkennzeichen verknüpft ist. Beim Kauf müssen nicht nur die Gebührenkategorie, sondern auch der Beginn und die Dauer der Gültigkeit genau überprüft werden.

Im Folgenden haben wir die Gültigkeitsregeln der im Jahr 2026 verfügbaren Autobahnvignetten zusammengefasst und zeigen auch, wie eine bereits gekaufte E-Vignette überprüft werden kann.

Wichtig: Die Autobahnvignette muss immer vor dem Auffahren auf das gebührenpflichtige Straßennetz gekauft werden. Bei einem Kauf während des Jahres gewähren auch Jahres-, Komitats- und regionale M1-Vignetten keine rückwirkende Berechtigung.

Gültigkeit der Tagesvignette

Die Tagesvignette ist an dem beim Kauf ausgewählten Kalendertag gültig.

  • Gültigkeit: 00:00–24:00 Uhr.
  • Sie gilt nicht 24 Stunden ab dem Kaufzeitpunkt, sondern bis zum Ende des ausgewählten Kalendertages.
  • Sie bietet eine landesweite Berechtigung.
  • Sie kann auf allen gebührenpflichtigen Autobahnen und Schnellstraßen genutzt werden.

Gültigkeit der 10-Tage-Vignette

Die 10-Tage-Vignette ist am angegebenen Starttag und an den folgenden weiteren 9 Kalendertagen gültig.

  • Sie gilt insgesamt für 10 aufeinanderfolgende Kalendertage.
  • Sie kann bis 24:00 Uhr des letzten Tages genutzt werden.
  • Sie bietet eine landesweite Berechtigung.

Eine 10-Tage-Vignette mit Beginn am 1. Juli ist beispielsweise bis zum 10. Juli um 24:00 Uhr gültig.

Gültigkeit der Monatsvignette

Die Monatsvignette ist vom beim Kauf angegebenen Starttag bis 24:00 Uhr des gleichen Kalendertages im Folgemonat gültig.

Wenn es im Folgemonat keinen gleichen Kalendertag gibt, läuft die Vignette am letzten Tag des Folgemonats um 24:00 Uhr ab.

Eine Monatsvignette mit Beginn am 31. Januar ist beispielsweise bis zum letzten Tag im Februar um 24:00 Uhr gültig.

Gültigkeit der landesweiten Jahresvignette

Die landesweite Jahresvignette ist vom 1. Januar des jeweiligen Jahres – oder bei einem Kauf während des Jahres ab dem Kaufzeitpunkt – bis zum 31. Januar des Folgejahres um 24:00 Uhr gültig.

  • Sie kann auf dem gesamten gebührenpflichtigen Schnellstraßennetz Ungarns genutzt werden.
  • Eine ganzjährige Berechtigung bietet sie dann, wenn sie ab Jahresbeginn verfügbar ist.
  • Bei einem Kauf während des Jahres gilt sie nicht rückwirkend.
  • Für regelmäßige Autobahnnutzer ist sie in der Regel die bequemste Lösung.

Gültigkeit der Komitatsvignette

Die Komitatsvignette bietet eine jährliche Berechtigung für das gebührenpflichtige Schnellstraßennetz des jeweiligen Komitats. Ihre Gültigkeit reicht vom 1. Januar des jeweiligen Jahres – oder bei einem Kauf während des Jahres ab dem Kaufzeitpunkt – bis zum 31. Januar des Folgejahres um 24:00 Uhr.

  • Für ein Fahrzeug können auch mehrere Komitatsvignetten gekauft werden.
  • Über die Grenze des jeweiligen Komitats hinaus ist sie bis zur ersten Ausfahrt im benachbarten Komitat gültig.
  • Bei einem Kauf während des Jahres gilt sie nicht rückwirkend.
  • Sie kann eine günstige Lösung für regelmäßigen lokalen oder regionalen Verkehr sein.

Gültigkeit der regionalen M1-Vignette

Die regionale M1-Vignette bietet eine jährliche Berechtigung für das gebührenpflichtige Schnellstraßennetz der Komitate Pest, Fejér, Komárom-Esztergom und Győr-Moson-Sopron. Ihre Gültigkeit reicht vom 1. Januar des jeweiligen Jahres – oder bei einem Kauf während des Jahres ab dem Kaufzeitpunkt – bis zum 31. Januar des Folgejahres um 24:00 Uhr.

  • Sie gilt nicht ausschließlich für die Autobahn M1.
  • Sie kann auf dem gesamten gebührenpflichtigen Schnellstraßennetz der vier betroffenen Komitate genutzt werden.
  • Bei einem Kauf während des Jahres gilt sie nicht rückwirkend.
  • Für Personen, die regelmäßig in der Region der M1 unterwegs sind, kann sie eine günstige Lösung darstellen.

Wie kann die Gültigkeit der Autobahnvignette überprüft werden?

Wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie über eine gültige Autobahnvignette verfügen, oder wenn Sie die Daten eines früheren Kaufs überprüfen möchten, können Sie die Online-Abfragemöglichkeiten nutzen.

Eine ausführliche Anleitung zur Überprüfung der Gültigkeit, zu den Abfragemöglichkeiten und zu den erforderlichen Angaben finden Sie auf der folgenden Seite:

Gültigkeit der Autobahnvignette abfragen

Mit der Abfrage kann überprüft werden, ob für das angegebene Kennzeichen eine gültige Berechtigung besteht und ob die beim Kauf angegebenen Daten korrekt gespeichert wurden.

Wie erfolgt die Kontrolle?

Die Gültigkeit der Autobahnvignette wird elektronisch registriert. Die Kontrolle erfolgt anhand des Kennzeichens.

  • mit fest installierten Kamerasystemen,
  • mit mobilen Kontrollfahrzeugen,
  • mit automatischen Kennzeichenerkennungssystemen.

Die Kaufbestätigung, Rechnung oder E-Mail-Benachrichtigung sollte nach Ablauf der Gültigkeit mindestens zwei Jahre lang aufbewahrt werden.

Wann kann eine Zusatzgebühr entstehen?

Eine Pflicht zur Zahlung einer Zusatzgebühr kann entstehen, wenn:

  • für das Fahrzeug keine gültige Vignette vorhanden ist,
  • ein falsches Kennzeichen angegeben wurde,
  • beim Kauf ein falscher Ländercode angegeben wurde,
  • der Kauf für eine falsche Gebührenkategorie erfolgte,
  • die Gültigkeitsdauer bereits abgelaufen ist,
  • die Vignette nicht für den Straßenabschnitt oder das Gebiet gültig ist, das vom Fahrzeug genutzt wird.

Ausführliche Informationen zu Zusatzgebühren finden Sie auf der Seite Unberechtigte Straßennutzung und Zusatzgebühren.

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