E-Vignetten-System 2026 – neue Preise ab 2026

Änderungen im E-Vignetten-System 2026 und offizielle Gebührentabelle

Die einschlägige Rechtsverordnung wurde veröffentlicht, somit sind die offiziellen Preise der E-Vignetten für das Jahr 2026 bestätigt. Darüber hinaus wird die neue regionale M1-Vignette eingeführt sowie eine vergünstigte Jahresvignette für den Komitat Borsod-Abaúj-Zemplén. Zudem wird der Abschnitt der Autobahn M6 bis Ivándárda, also bis zur Staatsgrenze, mautpflichtig.

Auf Grundlage der im Ungarischen Staatsanzeiger Nr. 143 veröffentlichten Verordnung Nr. 34/2025 (XI.30.) des Ministeriums für Bau und Verkehr treten ab 2026 die folgenden Änderungen im E-Vignetten-System in Kraft.

Neue E-Vignettenpreise ab dem 1. Januar 2026

Die für 2026 gültigen, offiziellen Gebühren sind auf unserer Website einsehbar.

Neues Produkt: Regionale Jahres-E-Vignette M1

Ab 2026 ist die neue, vergünstigte regionale M1-Vignette erhältlich. Sie gilt für das gesamte mautpflichtige Schnellstraßennetz der Komitate Pest, Fejér, Komárom-Esztergom und Győr-Moson-Sopron.

Preis:

  • 15.000 HUF – Kategorien D1, D1M, U
  • 30.000 HUF – Kategorie D2

Ziel der neuen Vignette ist es, die zu erwartenden Verkehrsbehinderungen und Belastungen aufgrund des Ausbaus der Autobahn M1 zu kompensieren.

Vergünstigte Jahresvignette für den Komitat Borsod-Abaúj-Zemplén

Im Jahr 2026 wird auch für den Komitat Borsod-Abaúj-Zemplén eine vergünstigte Jahresvignette angeboten, um die Unannehmlichkeiten aufgrund von Bauproblemen und Sperrungen auf dem Abschnitt der M30 zwischen Miskolc und Szikszó auszugleichen.

Preis:

  • 2.500 HUF – Kategorien D1, D1M, U
  • 5.000 HUF – Kategorie D2

Erweiterung des mautpflichtigen Straßennetzes

Ab 2026 wird der Abschnitt der Autobahn M6 bis Ivándárda, bis zur Staatsgrenze, mautpflichtig.

Erweiterung des Kreises der Mautbefreiungen

Mautfreie Nutzung bis zur ersten Ausfahrt gilt künftig für:

  • Fahrzeuge der Straßenbetreiber benachbarter Staaten,
  • Fahrzeuge mit historischem Status gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.

Die Mautbefreiung erfolgt nicht automatisch; sie muss beantragt und gemäß den gesetzlichen Vorgaben jährlich erneuert werden.

Präzisierung der Rückerstattungsregelungen

Die Änderung präzisiert zudem die Bedingungen für die Rückerstattung mehrfach erworbener Nutzungsrechte gemäß der Verordnung Nr. 45/2020 (XI.28.) ITM über mautpflichtige Autobahnen, Schnellstraßen, Hauptstraßen und deren Gebühren.

Gebühren im E-Vignetten-System
Gültig ab dem 1. Januar 2026

Infolge der Änderung der Verordnung Nr. 45/2020 (XI.28.) ITM gelten im E-Vignetten-System ab dem 1. Januar 2026 die folgenden Gebühren.

Nationale und komitatsweite E-Vignettengebühren (brutto)

Alle Preise sind in HUF angegeben und enthalten die Mehrwertsteuer.

Nationale und komitatsweite E-Vignettengebühren in einer Übersicht

E-Vignettenkategorie Tagespreis (HUF) Wochenpreis (10 Tage) (HUF) Monatspreis (HUF) Jahresvignette national (HUF) Jahresvignette Komitat (HUF)
D1M*2.7703.4505.59061.7607.190
D15.5506.90011.17061.7607.190
D27.89010.04015.82087.65014.370
U5.5506.90011.17061.7607.190

Vergünstigte E-Vignettenprodukte (brutto)

E-Vignettenkategorie BAZ-Jahresvignette (HUF) Regionale M1-Jahresvignette (HUF)
D1M*2.50015.000
D12.50015.000
D25.00030.000
U2.50015.000

*Hinweis: Für Motorräder sind die nationale Jahresvignette, die komitatsweite Jahresvignette sowie die regionale E-Vignette als Produkt der Kategorie D1 erhältlich.

Nachzahlungen – gültig ab dem 1. Januar 2026

  • Grundnachzahlung (Zahlung innerhalb von 60 Tagen): 27.790 HUF
  • Erhöhte Nachzahlung (Zahlung nach 60 Tagen): 95.730 HUF

Nachzahlungsdifferenz – gültig ab dem 1. Januar 2026

  • Grunddifferenznachzahlung (Zahlung innerhalb von 60 Tagen): 15.530 HUF
  • Erhöhte Differenznachzahlung (Zahlung nach 60 Tagen): 49.190 HUF

Quelle: Nemzeti Útdíjfizetési Zrt.